NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – was das Gesetz ändert
Marie KrügerRichter in NRW k├änten l├Ąnger arbeiten - NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – was das Gesetz ändert
Richter in Nordrhein-Westfalen könnten bald bis zum Alter von 69 Jahren im Amt bleiben. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der ihre Dienstzeit über das bisherige Renteneintrittsalter von 67 Jahren hinaus verlängert. Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) unterstützt den Vorstoß und bezeichnet ihn als Möglichkeit, wertvolles Fachwissen zu erhalten.
Anfang Juli hatte der Landtag die Regierung aufgefordert, Änderungen am Landesrichtergesetz vorzuschlagen. Nach der aktuellen Regelung müssen Richter in NRW mit 67 Jahren in den Ruhestand treten – eine freiwillige Verlängerung ist nicht möglich. Der neue Entwurf würde es ihnen ermöglichen, bis 69 zu arbeiten, falls sie dies wünschen.
Limbach betonte, dass erfahrene Richter unverzichtbares Wissen in das Justizsystem einbrächten. Die Verlängerung solle den Gerichten mehr Spielraum bei der Bewältigung der Fallzahlen und der Wahrung der Kontinuität geben.
Die geplante Reform würde Richtern zwei zusätzliche Arbeitsjahre ermöglichen. Falls das Gesetz verabschiedet wird, gilt es für alle aktiven Richter in Nordrhein-Westfalen. Der Landtag wird den Entwurf nun prüfen, bevor eine endgültige Entscheidung fällt.






