NRW übernimmt ab 2026 GEMA-Gebühren für gemeinnützige Feste und Vereine
Leon KrausNRW übernimmt ab 2026 GEMA-Gebühren für gemeinnützige Feste und Vereine
Nordrhein-Westfalen führt neue Regelung zur Übernahme von GEMA-Gebühren für gemeinnützige Veranstaltungen ein
Nordrhein-Westfalen hat eine neue Vereinbarung bekannt gegeben, mit der die GEMA-Lizenzgebühren für gemeinnützige Veranstaltungen übernommen werden. Ab dem 1. Juli 2026 trägt das Land die Kosten für karitative, kirchliche und ehrenamtlich organisierte Zusammenkünfte. Die Initiative soll lokale Vereine und Organisationen in der gesamten Region unterstützen.
Die Regelung gilt bis Ende 2027 und verfügt über ein Gesamtbudget von 3 Millionen Euro. Sie betrifft Veranstaltungen mit Live- oder aufgezeichneter Musik, bei denen kein Eintrittsgeld erhoben wird und die Veranstaltungsfläche nicht größer als 500 Quadratmeter ist. Jede Organisation kann über ein Online-Portal der GEMA bis zu vier Veranstaltungstage pro Jahr anmelden, um förderberechtigt zu sein.
Ausgenommen von der Regelung sind Konzerte, Tanzveranstaltungen, Hintergrundmusik und gestreamte Auftritte – diese unterliegen weiterhin den üblichen GEMA-Lizenzbedingungen. Geprüft wird derzeit, ob die Befreiung künftig auch auf Karnevalsumzüge und Schützenfestumzüge ausgeweitet werden soll.
Von der Neuregelung profitieren voraussichtlich rund 33.500 Vereine und Organisationen in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung erhofft sich dadurch eine Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und eine Verbesserung des sozialen Zusammenhalts.
Die neue Regelung tritt Mitte 2026 in Kraft und soll die finanzielle Belastung vieler kleinerer Veranstaltungen verringern. Sie unterstreicht das Bekenntnis des Landes zur Förderung ehrenamtlicher Aktivitäten. Der CDU-Landtagsabgeordnete Sebastian Haug lobte die Vereinbarung als Zeichen der Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement.






