Wie Minijobber ihren Urlaubsanspruch richtig berechnen können
Minijobber in Deutschland arbeiten oft nur wenige Tage pro Woche – das wirkt sich auf ihren Urlaubsanspruch aus. Die Regeln zur Berechnung des bezahlten Urlaubs sind im Bundesurlaubsgesetz festgelegt, doch viele sind unsicher, wie sie für sie gelten. Eine einfache Formel hilft dabei, den jährlichen Urlaubsanspruch zu ermitteln.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub – das entspricht 24 Arbeitstagen, wenn sie sechs Tage pro Woche arbeiten. Bei weniger Arbeitstagen ändert sich die Berechnung. Die Standardmethode: Die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage wird mit vier multipliziert.
Ein Minijobber, der beispielsweise zwei Tage pro Woche arbeitet, hätte demnach Anspruch auf acht bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Die Formel lautet: "Wöchentliche Arbeitstage mal 24, geteilt durch 6" – vereinfacht also "mal vier".
Nicht alle Minijobber haben jedoch einen festen Wochenplan. Variieren die Arbeitszeiten, wird der Urlaub auf Basis der durchschnittlichen Arbeitstage berechnet. Ergibt sich eine ungerade Zahl, wird ab einem halben Tag aufgerundet. Kleinere Bruchteile, die nicht mindestens einen halben Tag erreichen, bleiben als Stunden bestehen – sie können später genommen oder bei Beendigung des Jobs ausgezahlt werden.
Manche Arbeitgeber bieten mehr als das gesetzliche Minimum, sei es durch Verträge oder durch Angleichung an den Urlaub von Vollzeitkräften. Zur Vereinfachung stellt die Minijob-Zentrale einen Online-Urlaubsrechner bereit, mit dem Beschäftigte ihren Anspruch prüfen können.
Die Regeln sorgen dafür, dass Minijobber fairen Urlaubsanspruch erhalten – selbst bei unregelmäßigen Arbeitszeiten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den offiziellen Rechner nutzen, um die genauen Ansprüche zu klären. Nicht genutzte Urlaubsbruchteile können als Stunden genommen oder bei Jobende ausgezahlt werden.






