Ex-Partner erstochen: 10 Jahre Haft für 33-Jährigen in Dortmund - Zehn Jahre Haft für tödliche Messerattacke auf Ex-Partnerin
Ein 33-jähriger Mann ist wegen der Messerattacke auf seine ehemalige Partnerin zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht wertete die Tat als Totschlag und wies den ursprünglichen Mordvorwurf der Anklage zurück.
Der Fall begann nach dem Tod der Frau, wobei die Staatsanwaltschaft zunächst von Mord aus niederen Beweggründen ausging. Sie argumentierte, die Attacke sei aus Rache oder Besitzansprüchen erfolgt. Das Gericht fand jedoch keine Belege für diese These.
Stattdessen kamen die Richter zu dem Schluss, dass der Angeklagte aus Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit gehandelt habe. Die Frau hatte die Beziehung beenden wollen, was die gewalttätige Tat ausgelöst habe. Sowohl Anklage als auch Verteidigung einigten sich schließlich auf eine Verurteilung wegen Totschlags.
Das Urteil ist gefällt, bleibt jedoch anfechtbar. Sollte eine der Seiten Rechtsmittel einlegen, könnten die juristischen Auseinandersetzungen andauern.
Der Mann muss eine Jahrzehnt lang ins Gefängnis für die tödliche Messerattacke. Die Entscheidung bestätigt Totschlag statt Mord – maßgeblich aufgrund seines emotionalen Zustands zum Zeitpunkt der Tat. Der Fall könnte bei einer Berufung erneut vor Gericht landen.






