Dortmund riskiert Millionenentschädigung nach rechtswidriger Hochhausräumung

Dortmund riskiert Millionenentschädigung nach rechtswidriger Hochhausräumung
Dortmund drohen nach einem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster Millionenentschädigungen, weil die Räumung eines Hochhauskomplexes in Dortmund im Jahr 2017 als rechtswidrig eingestuft wurde. Die Stadt will die Entscheidung nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anfechten.
Das Oberverwaltungsgericht Münster erklärte die Räumung im November 2025 für unrechtmäßig. Damit ebnete es den Weg für erhebliche Schadensersatzforderungen gegen die Stadt Dortmund. Als Reaktion haben die Dortmunder Feuerwehr und die Rechtsabteilung der Stadt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.
Durch den Einspruch wird verhindert, dass das Urteil aus Münster Rechtskraft erlangt. Die Stadtverwaltung muss nun bis zum 26. Januar ihre vollständigen Revisionsgründe vorlegen. Anschließend wird der Fall von Richtern in Leipzig geprüft.
Scheitert die Revision, könnte Dortmund gezwungen sein, Millionen an Entschädigungen zu zahlen. Der ehemalige Eigentümer des Hochhauskomplexes bleibt in öffentlichen Unterlagen namentlich ungenannt.
Da der Rechtsstreit noch andauert, gibt es bisher keine endgültige Entscheidung. Durch den Widerspruch Dortmunds verzögern sich mögliche Ausgleichszahlungen vorerst. Das Bundesverwaltungsgericht wird nun klären, ob die Räumung rechtmäßig war oder ob die Stadt Dortmund die finanziellen Folgen tragen muss.

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