Gericht gibt grünes Licht für umstrittenes Windrad trotz Protesten von Paragliding-Piloten
Lara MeyerParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Gericht gibt grünes Licht für umstrittenes Windrad trotz Protesten von Paragliding-Piloten
Paragliding- und Drachenseglerclub in NRW scheitert mit Klage gegen Windrad im Hochsauerlandkreis
Ein Paragliding- und Drachenseglerclub in Nordrhein-Westfalen hat den Rechtsstreit gegen den Bau eines geplanten Windrads im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies einen Eilantrag des Vereins ab und beendete damit den Streit um Sicherheitsbedenken und Flugbeschränkungen.
Die Windkraftanlage, die etwa 550 Meter vom Startplatz des Clubs entfernt errichtet werden soll, stieß auf Widerstand der Mitglieder, die befürchteten, dass sie den Betrieb beeinträchtigen und neue Gefahrenquellen schaffen würde.
Der Verein argumentierte, das Windrad würde unzumutbare Einschränkungen für den Flugbetrieb mit sich bringen und erhebliche Sicherheitsrisiken bergen. Starkturbulenzen und veränderte Luftströme in der Nähe der Rotorblätter könnten Piloten beim Start und bei der Landung gefährden, so die Befürchtung.
Das Gericht urteilte jedoch, dass die Bedenken des Clubs nicht ausreichend belegt seien. Die Richter fanden keine Hinweise darauf, dass das Projekt die Zukunft des Vereins bedrohe oder den Flugbetrieb unmöglich mache. Zudem bestätigte das OVG, dass der Club im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei.
Bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Stundenkilometern könne der Flugbetrieb laut Gericht mit nur geringfügigen Beeinträchtigungen fortgesetzt werden. Mit dem Urteil kann der Bau des Windrads nun wie geplant voranschreiten.
Wie viele ähnliche Windkraftanlagen in den vergangenen fünf Jahren in Deutschland in der Nähe aktiver Paragliding- und Drachensegler-Standorte genehmigt wurden, ist nicht offiziell dokumentiert.
Die Entscheidung ebnet den Weg für die Weiterentwicklung des Windparks nahe dem Startgebiet des Clubs. Die Piloten müssen sich zwar auf veränderte Bedingungen einstellen, doch das Gericht bestätigte, dass von der Anlage keine unmittelbare Gefahr für ihre Aktivitäten ausgeht. Dem Verein bleiben keine weiteren rechtlichen Mittel, um das Projekt zu stoppen.






