Peter-Wust-Schule: Stadt fällt Bäume für bevorstehende Erweiterung

Peter-Wust-Schule: Stadt fällt Bäume für bevorstehende Erweiterung
In Münster soll die Peter-Wust-Schule in Mecklenbeck zu einer vierzügigen Schule ausgebaut werden. Das Vorhaben kostet 19,7 Millionen Euro und umfasst umfangreiche Bauarbeiten, die im nächsten Jahr beginnen. Die Vorbereitungen haben bereits mit der Fällung von 24 Bäumen am 27. Dezember begonnen.
Die Stadt Münster finanziert die gesamte Erweiterung, bei der neue Gebäude für die Schule entstehen werden. Abriss- und Erdarbeiten sind für Juni geplant, der eigentliche Baubeginn ist für Ende Mai vorgesehen. Die Fertigstellung des Projekts wird bis Ende 2027 erwartet.
Im Rahmen der Bauarbeiten wurden am 27. Dezember 24 Bäume auf dem Gelände gefällt. Da zwei davon unter Schutz standen, wird die Stadt als Ausgleich an anderer Stelle 13 neue Bäume pflanzen. Ziel des Ausbaus ist es, die Kapazitäten zu erhöhen, damit die Schule in den kommenden Jahren mehr Schülerinnen und Schüler aufnehmen kann.
Durch das Projekt wird die Peter-Wust-Schule zu einer größeren, vierzügigen Bildungseinrichtung umgestaltet. Die Bauarbeiten werden sich über mehrere Jahre erstrecken und sollen bis Ende 2027 abgeschlossen sein. Die Investition der Stadt in Höhe von 19,7 Millionen Euro deckt sämtliche Kosten, einschließlich der Umweltmaßnahmen für die gefällten Bäume.

Treffen der Post-Ost-Gemeinschaften in Deutschland
Vom 6. bis 8. August veranstaltete die Bildung und Integrative Arbeit Stiftung gGmbH (BUNT) ein Treffen der Post-Ost-Gemeinschaften in Deutschland. BUNT bietet seit über 30 Jahren Sprach- und Kulturkurse für Migranten, Unternehmen und deren Mitarbeiter an, mit einem Schwerpunkt auf Frauen, Kindern und Familien. Im Bunte Umweltkindergarten werden Sprache und Natur - [...]

Stadtportal-Offizielles Amtsblatt
Die Ausgabe vom 28. November 2025 des Stadtportal-Offiziellen Amtsblatts wurde mit folgendem Inhalt veröffentlicht:

Ab Januar: Neue Regelung für die Abgabeverwaltung
Die Entscheidung, welches Paket innerhalb des Abgabe-Management-Rahmens ausgegeben werden soll, kann für Apotheken eine Herausforderung darstellen. Es ist in der Regel erforderlich, eine N1 bereitzustellen, aber der Standardbereich ist nicht immer definiert und nur größere Pakete sind im Geschäft erhältlich. Was in solchen Fällen zu tun ist, ist nicht einheitlich geregelt. Allerdings kommt ab Januar 1 eine neue Regelung in Nordrhein-Westfalen zur Anwendung.

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