Bundesgericht kippt Einbürgerung ohne Pass – was das für Betroffene bedeutet

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Auf einem Tisch liegen eine Klammer, ein Passfoto im Passformat und ein Stoffstück auf der rechten Seite, mit einem unscharfen Hintergrund und linker Seite.

Entscheidung: In der Regel muss Identität für die Einbürgerung in Deutschland bewiesen werden - Bundesgericht kippt Einbürgerung ohne Pass – was das für Betroffene bedeutet

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

  1. Dezember 2025, 14:49 Uhr

Ein syrischer Mann, der seit 2014 in Deutschland lebt, hat seinen Rechtsstreit um die Einbürgerung ohne Vorlage eines Passes verloren. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass ein Reisepass weiterhin das primäre Mittel zur Identitätsfeststellung im Einbürgerungsverfahren bleibt. Damit wurde ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aufgehoben, das dem Mann zunächst die Staatsbürgerschaft zugesprochen hatte.

Im Mittelpunkt des Falls steht ein 30-jähriger Syrer, der die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt hatte, sich jedoch weigerte, einen syrischen Pass zu beschaffen. Die Behörden in Mettmann (Nordrhein-Westfalen) lehnten seinen Antrag ab mit der Begründung, ein Pass sei notwendig, um seine Identität und Staatsbürgerschaft zweifelsfrei nachzuweisen. Der Mann klagte gegen diese Entscheidung – der Rechtsstreit landete schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Das Urteil bedeutet, dass der Syrer entweder einen Pass beschaffen oder nachweisen muss, warum ihm dies nicht möglich ist, um sein Einbürgerungsverfahren fortzusetzen. Ohne diese Voraussetzung bleibt sein Antrag blockiert. Die Entscheidung schafft damit eine klarere Linie für künftige Einbürgerungsverfahren, bei denen die Identitätsprüfung eine Rolle spielt.