CDA NRW drängt auf Prüfung eines AfD-Verbots durch Bundestag und Regierung

CDU-Arbeitnehmer fordern Überprüfung des AfD-Verbotsverfahrens - CDA NRW drängt auf Prüfung eines AfD-Verbots durch Bundestag und Regierung
Der Arbeitnehmerflügel der Christlich Demokratischen Union in Nordrhein-Westfalen (CDA NRW) fordert eine umfassende Überprüfung der rechtlichen Grundlagen für ein mögliches Verbot der rechtsextremen Alternative für Deutschland (AfD). Die Prüfung richtet sich an Bundestag, Bundesrat und die Bundesregierung. Die CDA NRW will dabei die juristischen Voraussetzungen für einen Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung nach Artikel 21 des Grundgesetzes bewerten – orientiert an den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts. Ziel ist es, die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands zu schützen. Die Bundesregierung unter der Aufsicht von Bundesverfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth ist für die Begleitung dieses Prozesses verantwortlich. Der Beschluss sieht eine rechtlich fundierte Bewertung vor, wobei die Regierung dem Bundestag und Bundesrat einen Sachstandsbericht vorlegen soll. Dieser soll die rechtliche Einschätzung, vorhandene Beweismittel sowie mögliche weitere Schritte darlegen. Mit ihrem Vorstoß will die CDA NRW die demokratischen Prinzipien Deutschlands stärken, indem sie die rechtlichen Möglichkeiten eines AfD-Verbots prüfen lässt. Von der Bundesregierung wird erwartet, dem Parlament einen detaillierten Bericht vorzulegen, der die Bewertung und potenzielle künftige Maßnahmen aufzeigt.

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