Hürth reformiert Hundesteuer: Neue Gebühren ab 2026 mit klaren Regeln

Hürth reformiert Hundesteuer: Neue Gebühren ab 2026 mit klaren Regeln
Der Stadtrat von Hürth hat eine neue Hundesteuersatzung verabschiedet, die eine veraltete Regelung aus dem Jahr 2000 ersetzt. Die überarbeiteten Bestimmungen, die am 25. November 2025 beschlossen wurden, führen klarere Definitionen und angepasste Gebühren ein. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft und betreffen sowohl normale Hundehalter als auch Besitzer von Assistenz- oder gefährlichen Hunden.
Die novellierte Satzung angleicht die Hundesteuersätze in Hürth an den Durchschnitt im Rhein-Erft-Kreis. Zwar sind die neuen Gebühren leicht höher als bisher, sie liegen jedoch unter denen vergleichbarer Städte. Eine wichtige Neuerung ist die präzisere Definition eines gemeinsamen Haushalts, die Schlupflöcher schließt, die zuvor ungerechtfertigte Befreiungen für mehrere Hunde ermöglichten.
Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und modernisiert damit das Hundesteuersystem in Hürth. Besitzer gefährlicher Hunde zahlen weiterhin höhere Abgaben, während Halter von Assistenzhunden steuerlich entlastet werden. Mit den Anpassungen strebt der Rat eine ausgewogene Balance zwischen Fairness und Einhaltung der Vorschriften in der gesamten Kommune an.

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