Klarheit für Deutschlands Datengesetz: Neues Gesetz setzt Bußgelder und Rollen für BNetzA und BfDI fest

Admin User
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Eine Straßenszene mit Verkehrspfosten, Ampeln, Straßenlaternen, Gebäuden und einem klaren Himmel.

Klarheit für Deutschlands Datengesetz: Neues Gesetz setzt Bußgelder und Rollen für BNetzA und BfDI fest

Deutschland bereitet sich darauf vor, mit einem neuen Gesetz die Verantwortlichkeiten und Strafen im Rahmen des Datengesetzes präzise zu regeln. Zwar ist das Datengesetz bereits seit Wochen in Kraft, doch das noch ausstehende Datengesetz-Umsetzungsgesetz (DADG) soll nun für Rechtssicherheit und eine klare Aufgabenteilung sorgen. Das neue Gesetz führt gestaffelte Bußgelder für Verstöße ein: Leichtere Vergehen werden mit Strafen zwischen 50.000 und 500.000 Euro geahndet, während größere Unternehmen mit bis zu 2 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes rechnen müssen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernimmt die Aufsicht über die Einhaltung des Datengesetzes und erhält erweiterte Befugnisse – darunter die Zulassung von Schlichtungsstellen und die Durchsetzung der Pflichten nach Artikel 38. Für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bleibt jedoch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zuständig, der die bestehenden DSGVO-Sanktionen anwendet. Bevor das DADG in Kraft treten kann, muss es den üblichen Gesetzgebungsprozess durchlaufen, darunter eine Stellungnahme im Bundesrat und eine Lesung im Bundestag. Die endgültige Abstimmung wird für das Frühjahr 2025 erwartet – zeitgleich mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie und dem IT-Sicherheitsgesetz (NIS2UmsuCG). Die Datenschutzbehörden der Länder werden dabei eine untergeordnete Rolle spielen, da der BfDI für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben im Privatsektor nach dem Datengesetz verantwortlich bleibt. Die neue Regelung, über die die Bundesregierung voraussichtlich im Frühjahr 2025 abstimmen und sie verabschieden wird, schafft Klarheit für die Anwendung des Datengesetzes in Deutschland. Sie legt verbindliche Sanktionen bei Nichteinhaltung fest und definiert die Zuständigkeiten der zentralen Behörden – allen voran der BNetzA und des BfDI.