Laumann möchte die häusliche Pflege bei der bevorstehenden Pflegereform stärken
Lara MeyerLaumann möchte die häusliche Pflege bei der bevorstehenden Pflegereform stärken
Laumann will ambulante Pflege in geplanter Pflegereform stärken
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) setzt sich in der anstehenden Pflegereform für eine Stärkung der ambulanten Pflege ein.
„Für mich ist das Wichtigste, dass wir die häusliche Pflege in den Mittelpunkt stellen“, sagte er im Gespräch mit dem MDR. 85 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland würden nicht in Heimen, sondern zu Hause versorgt.
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) fordert im Rahmen der anstehenden Pflegereform weitreichende Änderungen – mit klarem Fokus auf die Stärkung der häuslichen Pflege. Diese sei für die meisten Menschen die beste Lösung, betont der Minister. Gleichzeitig nahm er Stellung zu möglichen Anpassungen bei den Pflegegraden.
Laumann unterstrich, dass die ambulante Versorgung für den Großteil der Pflegebedürftigen die bevorzugte Option bleibe. Aktuelle Zahlen zeigen, dass 85 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland zu Hause und nicht in stationären Einrichtungen betreut werden. Ohne eine stärkere Ausrichtung auf häusliche Pflegeleistungen könne angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels eine angemessene Versorgung jedoch nicht sichergestellt werden, warnte der Minister.
Gleichzeitig dämpfte Laumann Befürchtungen im Zusammenhang mit möglichen Reformen der Pflegegrade. Er versicherte, dass etwaige Änderungen nicht rückwirkend gelten würden – bestehende Anspruchsberechtigte müssten daher keine plötzlichen Kürzungen ihrer Leistungen befürchten.
Ziel der geplanten Reform ist es, die Versorgung für Menschen, die in ihren eigenen vier Wänden bleiben möchten, nachhaltig zu verbessern. Da bereits jetzt der Großteil der Pflegebedürftigen auf ambulante Unterstützung angewiesen ist, könnten die Änderungen die Art und Weise, wie Pflegedienstleistungen erbracht werden, grundlegend verändern. Laumanns Zusicherung, dass Anpassungen nicht rückwirkend erfolgen, gibt den aktuellen Leistungsbeziehern dabei eine gewisse Planungssicherheit.
