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Eine Gebäudefrontansicht mit einer geschlossenen Tür, einem Pfahl vor der Tür und einem Namensschild an der Wand neben der Tür.

Lünen schließt Rathaus über die **Neujahrsfeiertage** – nur Notfälle werden bearbeitet

Stadtverwaltung über die Neujahrsfeiertage geschlossen – regulärer Betrieb ab 5. Januar

Die Stadtverwaltung Lünen gibt bekannt, dass das Rathaus und alle anderen kommunalen Gebäude am 29. und 30. Dezember sowie am 2. Januar geschlossen bleiben. In dieser Zeit stehen die regulären Dienstleistungen nicht zur Verfügung. Das Standesamt bietet jedoch einen Notdienst für Sterbefälle an.

Die Stadtverwaltung Lünen hat für die Feiertage eine vorübergehende Schließung ihrer Dienststellen angekündigt. Vom 29. Dezember bis zum 2. Januar bleiben das Rathaus und alle städtischen Einrichtungen geschlossen – mit Ausnahme dringender Angelegenheiten.

Von der Schließung betroffen sind die meisten öffentlichen Dienstleistungen, darunter auch das Standesamt, das in dieser Zeit ausschließlich Sterbefälle registriert. Reguläre Termine und Verwaltungsaufgaben können erst wieder ab dem 5. Januar wahrgenommen werden.

Bürgerinnen und Bürger sollten sich frühzeitig darauf einstellen, dass die meisten städtischen Services erst ab dem 5. Januar wieder verfügbar sind. Während der Schließzeit werden lediglich Notfallregistrierungen bei Todesfällen vorgenommen. Mit dem Ende der Feiertage kehrt die Verwaltung dann zum normalen Betriebsablauf zurück.