NRW lehnt Entschädigung für Vater der toten Schülerin Emily ab

Admin User
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Eine belebte Straßenszene mit Schulmädchen in Uniformen, die ein Schild halten, eine Gruppe von Schülern, Menschen auf Fahrrädern mit Helmen, ein Tor, eine Umzäunung, Gebäude und Bäume im Hintergrund.

NRW lehnt Entschädigung für Vater der toten Schülerin Emily ab

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat eine Entschädigungsforderung des Vaters der 13-jährigen Emily abgelehnt, die während einer Schulreise ums Leben kam. In seiner rechtlichen Stellungnahme bestreitet das Land jede Haftung und sieht keinen Zusammenhang zwischen ihrem Tod und dem psychischen Leid des Vaters. Eine Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf ist für den 11. Februar angesetzt, um den Fall weiter zu prüfen.

Emilys Vater fordert 125.000 Euro Schadensersatz mit der Begründung, die Lehrkräfte – als staatliche Angestellte – hätten ihre Fürsorgepflicht verletzt. Zwei begleitende Lehrer waren zuvor wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden, da sie keine Gesundheitskontrolle durchgeführt und Anzeichen für Emilys sich verschlechternden Zustand ignoriert hatten.

Die Landesverteidigung bezeichnet die Forderung als unbegründet, verjährt und ohne rechtliche Grundlage. Zudem wird die Aussage des Vaters zurückgewiesen, er habe nach dem Tod seiner Tochter eine existenzielle psychische Krise, Depressionen oder Suizidgedanken durchlitten. Die Behörden argumentieren, dass seine Arbeitsunfähigkeit nicht mit der Tragödie zusammenhänge.

Versuche des Vaters, eine außergerichtliche Einigung mit der Schulverwaltung und Bildungsministerin Dorothee Feller zu erzielen, scheiterten. Das Land stuft die geforderten 125.000 Euro als "deutlich überzogen" ein und bietet im Falle einer Anerkennung der Forderung maximal 2.000 Euro an. Zudem bestreitet es einen kausalen Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung der Lehrer und den psychischen Problemen des Vaters.

Die Klage wird am 11. Februar vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt. Das Land hält an seiner Position fest, dass keine Entschädigung geschuldet sei und das Leid des Vaters rechtlich nicht mit dem Vorfall verknüpft sei. Das Urteil wird entscheiden, ob eine finanzielle Wiedergutmachung gewährt wird.