Selbstbestimmungsgesetz in Essen: 281 Geschlechtsänderungen in nur zwei Wochen

Admin User
1 Min.
Eine Frau hält ein Zertifikat, während mehrere Männer in Anzügen in der Nähe stehen.

Selbstbestimmungsgesetz in Essen: 281 Geschlechtsänderungen in nur zwei Wochen

Seit dem 1. November ist das Gesetz über die Selbstbestimmung bei der Geschlechtseintragung – umgangssprachlich Selbstbestimmungsgesetz genannt – in ganz Deutschland in Kraft. Allein in Essen haben bereits 281 Einwohner:innen ihren rechtlichen Geschlechtseintrag durch eine formelle Erklärung beim Standesamt ändern lassen. Weitere 13 Termine für solche Änderungen stehen laut Stand vom 12. November noch aus.

Das neue Gesetz ermöglicht es Personen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine notariell beglaubigte Erklärung beim Standesamt zu ändern. Antragstellende müssen zunächst ihre Absicht anmelden und anschließend eine verpflichtende Wartefrist von drei Monaten einhalten, bevor die Änderung abgeschlossen werden kann. Nach Ablauf dieser Frist können sie einen Termin bei einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten vereinbaren, um die Erklärung offiziell zu bestätigen.

Das Selbstbestimmungsgesetz hat das Verfahren zur Anerkennung des rechtlichen Geschlechts vereinfacht – Hunderte haben in Essen bereits das neue System genutzt. Sobald die Erklärung beglaubigt ist, werden die aktualisierten Angaben rechtlich verbindlich, und weitere Änderungen sind für zwölf Monate ausgeschlossen. Das Standesamt koordiniert weiterhin Termine für diejenigen, die noch auf ihren Antragstermin warten.