Verfassungsgericht blockt Polizeigewerkschaft: Unabhängiger Beauftragter bleibt

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Zwei Polizeibeamte stehen vor einem Rednerpult, einer hält Papiere und spricht in ein Mikrofon, mit einer Fahne, einem Banner und einem Tisch in der Nähe und einer Tafel mit Symbolen und Text im Hintergrund.

Polizeigewerkschafts-Beschwerde abgelehnt - Verfassungsgericht blockt Polizeigewerkschaft: Unabhängiger Beauftragter bleibt

Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab

Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab

Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab

  1. Dezember 2025, 11:22 Uhr

Das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat eine Klage gegen die Einführung des neuen Amtes eines unabhängigen Polizeibeauftragten abgewiesen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt, doch die Richter entschieden, dass sie nicht klagebefugt sei. Die Entscheidung folgt auf die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes durch den Landtag im März 2025.

Der Streit begann, als das NRW-Landesparlament im März 2025 ein Gesetz verabschiedete, das die Schaffung eines unabhängigen Polizeibeauftragten vorsieht. Die DPolG reagierte mit einer Verfassungsbeschwerde und argumentierte, dass bestimmte Regelungen – darunter die Befugnis des Beauftragten, parallel oder im Anschluss an strafrechtliche Ermittlungen zu untersuchen – problematisch seien.

Mit dem Urteil wird die Rechtmäßigkeit des unabhängigen Polizeibeauftragten in NRW bestätigt. Die Einwände der DPolG wurden zurückgewiesen, sodass das Kontrollsystem bestehen bleibt. Leutheusser-Schnarrenberger kann nun ihre Arbeit als erste ernannte Beauftragte des Landes aufnehmen.