Wanheimerort: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Bericht

Admin User
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Ein Supermarkt mit einem Eingang in der Mitte, M√ľlltonnen daneben, eine Reihe von Einkaufswagen auf der linken Seite, Deckenbeleuchtung und einige Menschen, die Produkte durchstöbern.

Wanheimerort: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Bericht

Wanheimerort: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – Bericht

Vorspann Am Donnerstagabend (18. Dezember, 20 Uhr) meldete ein Zeuge eine torkelnde Person in der Nähe eines Supermarkts an der Kulturstraße.

Veröffentlichungsdatum 19. Dezember 2025, 13:00 Uhr MEZ

Schlagwörter Politik, Allgemeine Nachrichten, Kriminalität und Justiz

Artikeltext Ein 37-jähriger Mann wurde in Duisburg festgenommen, nachdem er sich gegen Polizeibeamte zur Wehr gesetzt und diese verbal beleidigt hatte. Der Vorfall begann am Donnerstagabend, als ein Zeuge eine torkelnde Person in der Nähe eines Supermarkts an der Kulturstraße im Stadtteil Wanheimerort beobachtete und die Polizei alarmierte.

Gegen 20 Uhr am 18. Dezember rückte die Polizei zu dem Hinweis auf einen Mann aus, der sich vor dem Supermarkt auffällig verhielt. Als die Beamten eintrafen, fanden sie den Mann mit geballten Fäusten schwankend vor. Kurze Zeit später brach er zusammen und zog sich dabei leichte Verletzungen zu.

Als die Polizisten versuchten, seine Personalien festzustellen, wurde der Mann aggressiv. Er beschimpfte die Beamten, spuckte sie an und verweigerte jede Kooperation. Ein Polizist erlitt leichte Verletzungen, setzte seinen Dienst jedoch fort. Der Mann wurde in Gewahrsam genommen und muss sich nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte strafrechtlich verantworten. Ein Richter am Amtsgericht Duisburg erließ später einen mündlichen Beschluss, der es den Behörden auf Antrag der Staatsanwaltschaft ermöglichte, eine Blutprobe zu entnehmen.

Die Ermittlungen dauern an, während der Mann weiterhin in Gewahrsam bleibt. Die Polizei wird die Blutprobe auswerten, um zu klären, ob Alkohol oder Drogen eine Rolle bei dem Vorfall spielten. Der verletzte Beamte musste nicht krankgeschrieben werden und blieb im Dienst.