Bürgergeld-Empfänger erhält nur 40 Euro statt 563 Euro – ohne Vorwarnung

Bürgergeld-Empfänger erhält nur 40 Euro statt 563 Euro – ohne Vorwarnung
Ein Mann in Deutschland erhielt statt der fälligen 563 Euro nur 40 Euro Bürgergeld. Die drastische Kürzung erfolgte, bevor er offiziell über eine mögliche Sanktion informiert wurde. Betroffene, die mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind, werden von den Behörden aufgefordert, sich umgehend an ihr zuständiges Jobcenter zu wenden.
Die Abweichung könnte auf die strengere Umsetzung der Regierungsinitiative für Wachstum zurückgehen, die die Regeln für Leistungsbezieher verschärft hat.
Nach den aktuellen Vorschriften können Kürzungen beim Bürgergeld bereits vor der offiziellen Benachrichtigung des Empfängers vorgenommen werden. In diesem Fall bestätigte der offizielle Bescheid des Mannes, dass ihm als alleinstehender Person für den Zeitraum von Oktober 2025 bis März 2026 eigentlich 563 Euro zustehen.
Kürzungen erfolgen, wenn Empfänger zumutbare Jobangebote, Weiterbildungsmaßnahmen oder Integrationsprogramme ablehnen. Ein erster Verstoß führt zu einer Kürzung von 10 Prozent für einen Monat. Bei einem zweiten Vergehen wird der Betrag um 20 Prozent für zwei Monate gekürzt, ein dritter Verstoß zieht eine 30-prozentige Kürzung für drei Monate nach sich.
Wer durch gekürzte Zahlungen in finanzielle Not gerät, kann Unterstützung beantragen. Dazu gehören die Beantragung eines Vorschusses nach § 42 SGB II oder die Anfrage nach Lebensmittelgutscheinen beim Jobcenter. Das örtliche Jobcenter bleibt die zuständige Stelle, um falsche Zahlungen zu korrigieren und bei Streitfällen zu vermitteln.
Empfänger, die eine zu niedrige Bürgergeldzahlung bemerken, müssen schnell handeln. Der erste Schritt zur Klärung ist der direkte Kontakt zum Jobcenter. Ohne Intervention können die gekürzten Beträge zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

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