Caritas Bocholt beantragt vorläufige Insolvenz in Eigenverwaltung

Caritas Bocholt beantragt vorläufige Insolvenz in Eigenverwaltung
Caritas Bocholt, eine gemeinnützige Organisation, die Altenpflege, Behindertenhilfe und Familienunterstützung anbietet, hat ein vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund steigender Kosten und veralteter Förderrichtlinien, die Sozialträger in der gesamten Branche unter Druck setzen. Trotz der finanziellen Belastung versicherte der Verband, dass alle Einrichtungen während der Umstrukturierung geöffnet bleiben.
Der Caritasverband für das Dekanat Bocholt hat beim Amtsgericht Münster den Antrag auf Insolvenzverfahren eingereicht. Geschäftsführerin Claudia Soggeberg bestätigte, dass die Eigenverwaltung als die tragfähigste Lösung gewählt wurde, um den Betrieb zu stabilisieren. Das Gericht hat den Antrag inzwischen genehmigt und ebnet der Organisation damit den Weg für ihre weiteren Pläne.
Das Insolvenzverfahren bietet Caritas Bocholt einen strukturierten Rahmen, um die finanziellen Herausforderungen zu bewältigen. Da die Löhne gesichert sind und die Dienstleistungen weiterlaufen, liegt der Fokus nun auf der Neuverhandlung der Förderbedingungen. Das Ergebnis wird zeigen, wie sich die Organisation an die übergeordneten finanziellen Belastungen anpasst, denen gemeinnützige Sozialträger derzeit ausgesetzt sind.

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Im Entwurf für das Jahr 2026 sind rund 10.000 Euro für die Förderung kultureller Vereine eingeplant. Die neue, überarbeitete Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

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Der Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann (CDU), setzt sich für die bevorstehende Pflegereform ein, um die häusliche Pflege zu stärken. "Für mich ist das Wichtigste dabei, dass wir uns auf die häusliche Pflege konzentrieren", sagte er MDR. 85 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland leben nicht in Heimen, sondern zu Hause.









