Eurowings wegen irreführender CO₂-Werbung verurteilt – was das Urteil bedeutet

Richterentscheid: Eurowings' CO2-Ausgleichs-Werbung täuscht - Eurowings wegen irreführender CO₂-Werbung verurteilt – was das Urteil bedeutet
Richterentscheid: Eurowings' CO2-Ausgleichs-Werbung täuscht
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Ein deutsches Gericht hat Eurowings wegen täuschender Angaben in seiner Werbung für CO2-Kompensation verurteilt. Die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) warf der Airline Greenwashing vor, da sie den Eindruck erweckte, Flüge könnten klimaneutral gestaltet werden. Das Urteil fällt in eine Zeit, in der sich 21 große Airlines – darunter Lufthansa und Ryanair – darauf verständigt haben, ihre Nachhaltigkeitskommunikation zu überarbeiten.
Der vzbv hatte Eurowings verklagt, weil die Werbung suggerierte, dass freiwillige Passagierbeiträge die Emissionen von Flügen vollständig ausgleichen könnten. Das Landgericht Köln hatte die Klage zunächst abgewiesen, doch das Oberlandesgericht Düsseldorf gab dem vzbv in der Berufung teilweise recht. Die Richter urteilten, dass die Marketingaussagen der Airline den falschen Eindruck einer Klimaneutralität erweckten, obwohl lediglich ein Teil der CO2-Emissionen kompensiert wurde.
Das Urteil zwingt Eurowings, seine Werbepraktiken umgehend zu ändern. Ab 2026 werden strengere EU-Vorschriften alle Airlines daran hindern, unklare oder übertriebene Nachhaltigkeitsversprechen zu machen. Der Fall setzt einen Präzedenzfall dafür, wie Fluggesellschaften ihre Umweltbemühungen gegenüber Verbrauchern kommunizieren müssen.

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