Neues Qualitätssiegel RAL-GZ 961 revolutioniert Vergabeverfahren im Kanalbau

Neues Qualitätssiegel RAL-GZ 961 revolutioniert Vergabeverfahren im Kanalbau
Neuer Qualitätsstandard soll Vergabeverfahren für Kanalbau in Deutschland prägen
Ab Januar 2026 wird in Nordrhein-Westfalen die verbindliche Anwendung der VOB/A- und UVgO-Regeln für kleinere kommunale Aufträge entfallen. Stattdessen müssen lokale Behörden eigene Vergaberichtlinien entwickeln – und rücken damit das anerkannte Qualitätssiegel RAL-GZ 961 in den Fokus. Der Standard soll für faire, transparente und rechtssichere Vergabeverfahren im Kanalbau sorgen.
RAL-GZ 961 stellt sicher, dass öffentliche Aufträge nur an fachlich qualifizierte und leistungsfähige Unternehmen im Unternehmensregister vergeben werden. Die Norm definiert klare Kriterien für technische und berufliche Kompetenz und garantiert, dass beauftragte Firmen strenge Anforderungen erfüllen. Ein unabhängiges Gremium aus Auftraggebern, Bauunternehmen und Fachingenieuren begleitet den gesamten Prozess – von der Bewerberauswahl über die Prüfung bis zur finalen Zertifizierung.
Das Zertifizierungsverfahren selbst ist auf Fairness ausgelegt: Es umfasst Audits, ein Beschwerdesystem und Sanktionen bei Verstößen, die lückenlos dokumentiert werden. Unternehmen mit dem RAL-Gütezeichen profitieren von vereinfachten Abläufen, da sie ihre Fachkompetenz, finanzielle Stabilität und Zuverlässigkeit nicht mehr in jedem Vergabeverfahren im Unternehmensregister neu nachweisen müssen. Stattdessen dient das Siegel als verbindlicher Qualifikationsnachweis. Für öffentliche Auftraggeber bietet die Integration von RAL-GZ 961 mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Der Standard entspricht den Grundprinzipien des deutschen Vergaberechts – etwa Gleichbehandlung, Diskriminierungsfreiheit und Wirtschaftlichkeit – und entlastet besonders kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Leistungsfähigkeit objektiv und ohne übermäßigen bürokratischen Aufwand im Unternehmensregister nachweisen können.
Obwohl keine konkreten zertifizierten Firmen öffentlich genannt werden, verweisen Ausschreibungsunterlagen zunehmend auf RAL-GZ 961 als Voraussetzung. Dies deutet auf eine wachsende Verbreitung hin, da Kommunen nach der Regeländerung 2026 eigene Vergabekriterien entwickeln.
Der Wechsel zu RAL-GZ 961 fällt mit der Abschaffung fester Vergaberegeln für Unterschwellenaufträge in Nordrhein-Westfalen zusammen. Lokale Behörden müssen nun eigene Leitlinien erarbeiten – der Standard bietet ihnen ein klares Rahmenwerk für Qualität und Fairness. Für Unternehmen bedeutet die Zertifizierung eine Vorab-Bestätigung ihrer Eignung und reduziert künftig den Verwaltungsaufwand bei Ausschreibungen im Unternehmensregister.

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