Verbraucherschützer warnen vor fragwürdigen Forderungen der TPI Investment gegen Ex-Kunden der 1N Telecom

Verbraucherschützer warnen vor fragwürdigen Forderungen der TPI Investment gegen Ex-Kunden der 1N Telecom
TPI Investment stößt mit Forderungsdurchsetzung gegen ehemalige Kunden von 1N Telecom auf Widerstand von Verbraucherschützern
Die TPI Investment, ein Unternehmen, das versucht, Forderungen gegen ehemalige Kunden der 1N Telecom durchzusetzen, sieht sich mit Widerstand von Verbraucherschützern konfrontiert. Über den Gründer oder Eigentümer von TPI Investment finden sich in Suchergebnissen keine Angaben – was Fragen zur Herkunft und Seriosität des Unternehmens aufwirft.
Streitpunkt sind unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von 1N Telecom. Laut Bundesgerichtshof (BGH) ist die bloße Bereitstellung von AGB über einen Internetlink in Papierform rechtlich nicht bindend. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für die Verträge des Unternehmens.
Ende 2024 bestätigte das Amtsgericht Leipzig, dass in einem angeblichen Tarifwechsel mit 1N Telecom kein rechtlich wirksamer Vertrag zustande gekommen war. Dennoch fordert das Unternehmen von Kunden Beträge von bis zu 500 Euro – selbst dann, wenn diese ihr Widerrufsrecht ausgeübt oder die Verträge angefochten haben. Diese aggressive Vorgehensweise lässt Verbraucher das Gefühl haben, getäuscht und ausgenutzt zu werden.
TPI Investment, das strittige Forderungen von 1N Telecom aufgekauft hat, unterbreitet betroffenen Personen nun Vergleichsangebote und verlangt Zahlungen von 200 Euro. Bei Nichtzahlung drohen höhere Forderungen. Verbraucherschützer verurteilen diese Praxis als dreist und inakzeptabel – ohne jede rechtliche Grundlage. Sie argumentieren, dass Verbraucher für einen Anschluss bezahlen sollen, den sie nie tatsächlich genutzt haben, oft nach einem Wechsel von der Deutschen Telekom.
Die fragwürdigen Methoden von 1N Telecom und TPI Investment sorgen bei Verbraucherschützern für erhebliche Besorgnis. Angesichts nichtiger Verträge und der aggressiven Eintreibung von Zahlungen zeigt der Fall, wie dringend stärkere Verbraucherschutzmaßnahmen nötig sind. Betroffene Verbraucher werden aufgefordert, rechtlichen Rat einzuholen und verdächtige Aktivitäten den zuständigen Behörden zu melden.

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